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Für das nachfolgende Gewässer können Mitglieder, des ASV Dahmeland`73 Bestensee e.V., jährlich Angelkarten bestellen.

Sie sind nicht vorrätig, sondern werden über die Geschäftsstelle des LAVB in Frankfurt/ Oder namentlich beschriftet. Die Bestellung hat in der Geschäftsstelle unseres Vereins: Märkischer Anglerhof, Motzener Straße 1A in 15741 Bestensee zu erfolgen. Vorzulegen ist:

Die DAFV- Mitgliedskarte mit der kalenderjährlichen Beitragsmarke (Erwachsene „V“, Kinder und Jugendliche „J“),
Der gültige Fischereischein mit der kalenderjährlichen bzw. der gültigen 5-Jahren- Fischereiabgabemarke,
Die betreffende Angelkarte des Vorjahres (bei Verlängerungsfelder).

Mit der Bestellung hat die Bezahlung zu erfolgen (Preis der Jahresangelkarte / Verlängerungsmarke plus 1,50 EURO Bearbeitungsgebühr inklusive Porto).

Zwischen Bestellung und Zusendung an Ihre Adresse kann ein Zeitraum von ca. 20 Tagen liegen.

Bitte beachten Sie daher die rechtzeitige Bestellung. Die erste Bestellung kann am Tage der kalenderjährlichen Mitgliederversammlung (immer der 1. Sonnabend im Monat Dezember) erfolgen.

Wir versenden Ihre Bestellung aller 14 Tage bis Ende Mai an den LAVB.

Diesen Service können auch DAFV Mitglieder der andere Vereine aus Berlin oder Brandenburg, zu gleichen Bedingungen, in Anspruch nimmt.

I Angeln an der Oder

In den Folgejahren steht eine preiswerte Angelkarte für DAFV-Angler zur Verfügung. Grundlage bildet die Kooperationsvereinbarung zwischen dem LAVB mit den Fischereibetrieben: Peter Schneider, Detlef Schneider, Andre Schwartze, der Fischereischutzgemeinschaft Oder e.V. und der Oderfisch-GmbH.

Die Jahresangelkarte der Oder, inklusive Nachtangeln kostet 35 EURO für DAV-Mitglieder. Jugendliche im Alter von 14-15 Jahren erhalten die Oder-Jahresangelkarte für 15 EURO inkl. Nachtangeln.

Sie gilt für den Oderstrom mit Alt-. Stich- und Nebengewässern soweit zur Oder gehörend vom km 547,5 (ca. 5 km unterhalb der Neissemündung-Höhe Neuzelle) bis km 704 (Marienhofer Wehr) und Westoder bis nach Mescherin (unterhalb Gartz) inklusive Oderbruch und Oderberger Gewässer, Poldergewässer, Schwedter Querfahrt und Friedrichsthaler Wasserstraße, soweit diese Gewässerbereiche zur früheren Oder Angelkarte gehörten. Das Merkblatt Große Oderangelkarte ist auf Grund der spezifischen Bedingungen an der Oder unbedingt zu beachten.

Verbands- Vertrags- Gewässernummer: VF 00-01

II Angeln an der Spree

(Geschäftsbereich Frankfurt/Oder)

Auch mit der Storkower Fischgenossenschaft e.G. besteht eine Kooperationsvereinbarung mit dem LAVB. Danach können DAFV-Mitglieder mit der Jahresangelkarte folgende Gewässer beangeln, inklusive Nachts:

Die Spree von der Brücke Alt Schadow bis zur Brücke Fürstenwalde einschließlich der Gewässer: Glower See, Leisnitzer See, Wergensee, Sauener See, Ritzer See und der Tiefe See bei Beeskow. Grundlage der Nutzung sind auch hier die Vertragsbedingungen auf der Angelkarte. Die Schutzgebühr der Jahres-Angelkarte beträgt 5 EURO.

Verbands-Vertrags- Gewässernummer: VF 00-02

III Angeln an der Havel

Der mit dem Fischereischutzverein „havel“ Potsdam e.V. geschlossene Vertrag beinhaltet die Gewässerstrecke:

Havel von der Brandenburger/ Berlin Landesgrenze im Jungfernsee bis zur Mühlendammschleuse in Brandenburg an der Havel mit allen Altarmen, Altwässern und Schlenken.

Einschließlich der nachfolgend genannten Seen und Kanäle:

Krampnitzsee, Lehnitzsee, Weißer See, Fahrländer See, Sacrow-Paretzer-Kanal, Tiefer See, Alte und Neue Fahrt Potsdam, Templiner See, Petzinsee, Caputher Gemünde, Schwielowsee, Glindower See, Großer und Kleiner Zernsee, Wublitz, Schlänitzsee, Göttinsee, Trebelsee.

Das Angeln ist erlaubt von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang (Tagesangelzeit).

Auf den genannten Gewässern ist das Nachtangeln nicht erlaubt.

Es gelten die rechtlichen Bestimmungen des BbgFischG, der BbgFischO und der TierSchG sowie den im übrigen die Bestimmungen der Gewässerordnung des LAVB.

Die Schutzgebühr der Jahres-Angelkarte beträgt 5 EURO.

Verbands-Vertrags- Gewässernummer: V 12-01

Anmerkung:

Diese Karte ist in der Geschäftsstelle Märkischer Angelhof immer vorrätig. Die Ausgabebedingungen wie Punkt 1 bis 3 der Seite 1.

Bitte beachten Sie: Sie angeln an Gewässer der Erwerbsfischer- nicht an DAFV-Gewässern.

Der Fischer hat immer Vorrang vor dem Angler.

Ihr Verhalten am Wasser regelt, wie lange die Verträge gelten. Die Verbands-Vertrags-Gewässer werden jährlich in der 1. Ausgabe der Verbandszeitschrift „der Märkische Angler“ aktualisiert veröffentlicht.

Die Bestellung / Verkauf der im Teil II genannten Verbands-Vertrags-Gewässer Jahresangelkarten ist an Inhaber der Gewässerfundmarke „Brandenburg“ (DAFV-Mitglieder aus anderen Bundesländern) nicht möglich.

Auch haben Tages- und Wochenangelkarten des DAFV Landesverbandes Brandenburg e.V. an diesen Gewässern keine Gültigkeit.

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