Zweite Gesetzesänderung beschließt:
Wiedereinführung des Jugendfischereischeines
Der Landtag Brandenburg hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Fischereigesetz für das Land Brandenburg vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74, 76), wird wie folgt geändert:
Dem § 17 Abs. 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag ein