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Zweite Gesetzesänderung beschließt:

Wiedereinführung des Jugendfischereischeines

Der Landtag Brandenburg hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Fischereigesetz für das Land Brandenburg vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74, 76), wird wie folgt geändert:

Dem § 17 Abs. 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag ein

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