Wir setzen Cookies auf dieser Website ein. Diese Cookies speichern Informationen auf Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät, die Ihr Online-Erlebnis verbessern sollen. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihnen ermöglichen schnell und gezielt zu navigieren. Cookies speichern Ihre Präferenzen und geben uns einen Einblick in die Nutzung unserer Website. Google Analytics-Cookies speichern auch Marketinginformationen. Mit dem Klick auf das Cookie akzeptieren Sie dieses. Durch speichern der Einstellungen stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit Ihren Präferenzen (sofern angegeben) durch uns zu.

Datenschutzerklärung

Fangbegrenzungen in Brandenburg je Kalendertag

Fangbegrenzung für Aale in allgemeinen Angelgewässern

In Gewässern, ohne Verbindung zu anderen Gewässern (geschlossene Gewässer), darf der Angler je Fangtag bis zu fünf Aale fangen und sich aneignen. In allen übrigen Gewässern beträgt die Fangbegrenzung je Fangtag drei Aale.

Fangbegrenzung für Feinfisch in allgemeinen Angelgewässern

Der Angler darf sich täglich bis zu drei Feinfische der Arten Hecht, Zander, Karpfen und Regenbogenforelle, maximal zwei Rapfen sowie nicht mehr als eine Bachforelle, Seeforelle oder Äsche fangen und aneignen, insgesamt aber nicht mehr als drei Exemplare aller genannten Arten.

comments powered by Disqus
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*