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Für die Künstler des nassen Waidwerks, den Flug- oder Fliegenanglern steht im Landkreis Dahme- Spreewald eine Gewässerstrecke von 13 km Länge zur Verfügung. Es ist die „Alte Dahme“ im Bereich von Staakmühle bis Märkisch Buchholz. In diesem Salmonidengewässer, mit der Verbandsnummer P07-01, wurden einige Vertreter aus der Familie der Lachse und Maränen angesiedelt, welche nach mühevoller Arbeit des Landesanglerverbandes ein neues zu Hause gefunden haben. Wir leben hier in der Brassen- oder Bleiregion, wo eigentlich für Salmoniden keine Lebensbedingungen vorhanden sind, doch die aktive Einflussnahme der Angler zur Verbesserung der Wasserqualität und die effiziente Gewässerpflege lässt hier , nach Besatz, Äschen, Bachforellen, Bachsaiblinge und Regenbogenforellen heranwachsen.

Diese sehr kostenaufwendige Gewässergestaltung hat ihren Preis.

An Salmonidengewässern des Landesanglerverbandes, es gibt 25 im Land Brandenburg, kostet die

Jahresangelberechtigung für Mitglieder 50 EURO

Tagesangelkarte für Mitglieder 10 EURO

Tagesangelkarte für Nichtmitglieder 18 EURO.

Sie erhalten sie nach schriftlicher Bestellung mit der Kopie des Fischereischeines, der kalenderjährlichen Fischereiabgabemarke und bei Mitgliedern die Kopie der Mitgliedskarte mit der gültigen Vollzahlermarke (V), sowie Vorkasse bzw. Bankeinzugserteilung über den Landesanglerverband Brandenburg e.V. .

Geschäftsstelle Cottbus

Sachsendorfer Straße 2c

03051 Cottbus OT Groß Gaglow

Tel : 0355-3831355

Fax: 0355-3833356

Bitte beachten Sie:

Salmonidengewässer sind kennzeichnet (s.u.).

Es besteht Nachtangel- und Anfütterverbot .

In der Zeit vom 01.12.-15.04. besteht ein generelles Angelverbot, die Äsche hat bis 31.5. Schonzeit.

Der Fang maßiger Salmoniden ist unverzüglich mit Längenangabe (cm) im Fangbuch/ -karte einzutragen.

In der, mit gelben Schild gekennzeichneten Gewässerstrecke, darf mit einer Spinn- oder einer Flugangel, in der mit „F“ auf dem gelben Schild gekennzeichneten Strecke darf nur mit einer Flugangel mit bis zu zwei künstlichen Flugangelködern (Fliege) geangelt werden.

In Salmonidengewässern ist nur die Verwendung der Spinn-und Flugangel mit künstlichen Ködern (keine Würmer, Maden, Teige und anderer Friedfischköder und keine natürlichen Raubfischköder) gestattet.

Die Wasserkugel (Buldo) darf nicht genutzt werden.

Die Nutzung der Köderfischsenke ist untersagt.

Folgende Mindestmaße gelten :

Äsche 30 cm

Bachforelle 30 cm

Bachsaibling 25 cm

Regenbogenforelle 25 cm.

Pro Angeltag dürfen nur 5 Salmoniden, im Jahr maximal 100 Salmoniden entnommen werden. Für andere nicht geschützte Fischarten bestehen in Salmonidengewässern keine Fangbegrenzungen.

In Salmonidengewässern besteht eine Entnahmepflicht für Hechte und Barsche jeder Größe.

Die Entnahme jeder Art von Krebsen ist untersagt.

Bei der Ausübung des Angelns an Salmonidengewässern ist das Waten und die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen nicht zulässig.

Petri Heil,

Oliver Hüber

2. Vorstandsvorsitzender

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